In den meisten Kantonen der Schweiz gibt es ein Kantonales Hundegesetz, welches regelt wer für Abgaben für die Hundehaltung und die Steueransätze zuständig ist. Beispielsweise sind im Kanton Zug die Gemeinden zuständig, im Kanton Luzern regelt der Kanton Ansatzhöhe und welche Hunde besteuert werden. In den meisten Kantonen sind Polizei- und Militärhunde, ausgebildete Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunde von der Steuer ausgenommen.
Therapiehunde sind leider in den meisten Kantonen und Gemeinden steuerpflichtig. Das obschon die Halterinnen und Halter grundsätzlich kostenlose Freiwilligenarbeit verrichten.
Die Ausbildung eines Therapiehundeteams erzeugt je nach Ausbildungsort Kosten von CHF 550.00 bis zu mehreren Tausend Franken. Darin sind die Grundausbildungskurse (Welpenschule, Junghundekurs, Familien- und Begleithundekurse) nicht eingerechnet. Dazu kommt der für die Ausbildung zum Therapiehundeteam nötige Zeitaufwand. 14-15 Halbtage im Kurs und die Zeit für Studium der Kursunterlagen. Die Auszubildenden nehmen teilweise lange Wege zum Ausbildungsort auf sich. Nach Abschluss der Ausbildung gehen die Teams mindestens alle zwei Wochen für ca. eine Stunde in einen Einsatz. Einsätze können in Spitälern, Reha-Kliniken, Psychiatriekliniken, Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Beeinträchtigte oder in Privathaushalten stattfinden. Manche Teams leisten so, mit Vor- und Nachbereitung sowie Weg einen Zeitaufwand von bis zu 10 Stunden gemeinnützige Freiwilligenarbeit pro Woche. Oft verzichten die Teams auch auf die Verrechnung von Weg- und Verpflegungsspesen.
Für viele Besuchte in Institutionen und zu Hause ist der Besuch des Therapiehundeteams einer der Wochen-Höhepunkte. Die bedingungslose Liebe des Hundes hat für viele benachteiligte Menschen eine wunderbare Wirkung. Das ist Antrieb und Dank für die meisten Therapiehundeteams.
Der Verein Therapiehunde Schweiz setzt sich dafür ein, dass die grosse zeitliche und finanzielle Leistung seiner Teams, auch von Kantons- und Gemeindebehörden wertgeschätzt wird. Dazu würde gehören, dass die Hunde, analog Diensthunden, von der Hundesteuer befreit werden.