Letzthin läutete das Telefon bei uns im Sekretariat des Vereins Therapiehunde Schweiz. Auf dem Display war zu lesen «Zentrale, Einwohneramt». Nachdem ich mich gemeldet hatte, wurde ich von einer freundlichen, etwas unsicheren, jungen Dame befragt: «Ob Frau ‘Y’ bei uns als Aktives Mitglied eingetragen sei». Ich nahm an es gehe um die Steuerbefreiung für den Hund, klickte mich in unsere Datenbank und suchte den Eintrag für Frau ‘Y’. Diese war als Aktivmitglied in unserer Datenbank eingetragen, was ich auch bereitwillig so weitergab. Die junge Dame bedankte sich dafür. Nun fragte ich nach, ob Frau ‘Y’ denn eine neue Adresse hätte und ob ich diese erfahren dürfte. Das wäre ja richtig effizient gewesen, das gleich im offenen Datensatz anzupassen. Die junge Dame, offenbar Lehrtochter, erwiderte, «sie frage nach». Dann ging es etwa 2 Minuten, bis sich die Dame wieder meldete und mir mitteilte, «ja wir können ihnen die neue Adresse mitteilen, das kostet CHF 10.00». Ungläubig fragte ich nach, ob ich richtig gehört hatte. Immerhin hatte ich der Dame soeben eine kostenlose Auskunft gegeben und war eigentlich der Ansicht ein Gegenrecht zu haben. Ich erklärte ihr, dass wir ein spendenfinanzierter Verein seien, der steuerbefreit ist. Wieder musste die Lehrtochter nachfragen. Nun ging es schon viel länger, etwa vier Minuten, bis sich die Lehrtochter wieder meldete und auf der Auskunft beharrte. Ich erklärte ihr nun, dass ich für meine Auskunft auch eine Rechnung senden werde. Nun wurde ich mit dem Vorgesetzten verbunden. Dieser behauptete es müsste in unseren Statuten stehen, wenn wir für eine Auskunft Geld verlangen würden und meinte wir seien ein Verein, dessen Mitglieder Beiträge entrichten würden. Ich erklärte ihm, dass die Beiträge von Gönnern, bei uns Passiv-Mitglieder genannt, stammen und das, neben den nicht kostendeckenden Ausbildungsbeiträgen, unsere einzige Einnahmequelle sei. Dazu sind wir tagein tagaus in Spitälern, Heimen und bei Privaten im ehrenamtlichen Einsatz, kostenlos also. Das würden wir sogar in Romanshorn, der Gemeinde mit der Zentrale, Einwohneramt tun. Nun will aber der Vorgesetzte des Zentralen Einwohneramts uns für eine Adressauskunft CHF 10.00 verrechnen, ohne Gegenrecht! Nein, er könne das nicht kostenlos machen, bei Ihnen in der Gemeinde sei das Gesetz!
Noch immer ist es im Jahre 2019 so, dass gewisse Gemeindeangestellte weder selbst entscheiden noch selbst denken dürfen. Gesetz ist Gesetz, Punkt, fertig. Auch wenn das Telefon nun 10 Minuten gedauert hat und wenn die gegenseitigen Auskünfte nach 2 Minuten volkswirtschaftlich effizient und sinnvoll ausgetauscht gewesen wären. Man hat sich an das Gesetz gehalten – koste es was es wolle! Ich auf jeden Fall habe etwas gelernt! In Zukunft frage ich ganz unschuldig, bevor ich Auskunft gebe, «haben sie eine Adresse für nachgefragte Person?»